Geschichte des Peiner Freischießens und der Schützengilde von 1597

In den Statuten der Stadt Peine von 1597 wird das “Schütten Gelag” erstmals erwähnt.

1597
Die Stadt Peine gab sich neue Statuten, weil durch Krieg und Feuer alle Urkunden, Briefschaften und Aufzeichnungen zerstört waren. In diesen Statuten wird das Bestehen des Festes als „Schütten Gelag“ erstmals erwähnt und sein Ablauf geregelt. Seitdem wird es nachweislich, bis auf meist kriegsbedingte Unterbrechungen, jährlich bis heute begangen. Diese Statuten sind damit gleichzeitig der älteste erhaltene Beleg für die Existenz der Schützengilde in Peine.

1687
Von diesem Jahre ab wird es in allen Urkunden und offiziellen Schreiben bis heute als „Peiner Frey Schießen“ oder „Peiner Freischießen“ bezeichnet, wenn auch im Volksmund und auf den umliegenden Dörfern teilweise vom Schützenfest gesprochen wurde.

1704
Älteste in Peine erhaltene Schießordnung, unterschrieben vom Amtmann zu Peina.

1752
„Articuli. Wornach sich die Schützen sowohl als die Bürgerschaft in hiesigen Freyschießen zu richten“ – Unterschrieben vom „Bürgermeister und Rath daselbst“.

1818
Seit diesem Jahr findet das Peiner Freischießen jeweils am 1. Sonntag im Juli eines jeden Jahres statt!
Es wird urkundlich seit mindestens 1597 auf Geheiß des Rates der Stadt Peine durchgeführt und auch seitdem von den Schützenschaffern organisiert und geleitet.

1768
Die Schaffer werden vom Fürstbischof previligiert, die Freischießeneinnahmen zu kassieren und die Ausgaben zu bestreiten. Dieses wird bis heute vom Rat gebilligt.

1830
Aus Schützenschaffern werden Bürgerschaffer. Als solche sind sie bis heute für den Gesamtablauf des Freischießens verantwortlich.